Die Besonderheiten im Öffentlichen Dienst sind uns vertraut.

Öffentlicher Dienst

Die Komplexität juristischer Themen nimmt bei Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes systembedingt zu. Die Beratung von Ministerien, Behörden, kommunalen Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts verlangen eine vertiefte Kenntnis der jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen, Als spezialisierte Arbeitsrechtler haben wir uns seit der Kanzleigründung als juristischer Partner des öffentlichen Dienstes etabliert. Dazu gehört unter anderem das kirchliche Arbeitsrecht.

Als Autoren und Herausgeber des jährlich erscheinenden Standardwerks „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“ und der „Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tariftrecht“ unterstreichen wir unsere weitreichenden Kompetenzen in diesem Bereich. Unseren Mandanten bieten wir damit ein breites Leistungsspektrum bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung an.

Leistungen

Wir beraten unsere Mandanten des öffentlichen Dienstes in allen speziellen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts:

  • Personalvertretungsrecht
  • Eingruppierungsrecht
  • Arbeitszeitrecht
  • TVöD und TV-L sowie weitere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
  • leistungsorientierte Vergütungen

Seminare/Schulungen

Wir referieren regelmäßig bei der Bundesvereinigung öffentliches Recht und haben in unserer Kanzlei seit vielen Jahren eine Seminarreihe zum Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes etabliert. Zudem führen wir speziell auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Inhouse-Schulungen durch. [+]