Als juristischer Partner der Führungskräfte beraten und vertreten wir deren arbeits- und dienstrechtliche Interessen. Die Gestaltung der Arbeitsverträge von Top-Führungskräften sowie der Dienstverträge von Vorständen und Geschäftsführenden ist einer unserer Schwerpunkte. In gleicher Weise gilt dies für die Beratung und Vertretung bei Beendigungsstreitigkeiten. Mit besonderer Empathie für die persönliche Situation, einer weitreichenden arbeits- und dienstrechtlichen Expertise und einer besonderen Prozesserfahrung versetzen wir unsere Mandanten in eine souveräne Ausgangslage.