Jan Ruge

Fachanwalt für Arbeitsrecht / Rechtsanwalt
Gründungspartner

Kontakt

T 040 270 755-0
F 040 270 755-55
janruge@rugekroemer.de

Werdegang

Schon im dritten Semester des Studiums stand für Jan Ruge fest, später als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht arbeiten zu wollen. Er hat neben dem Wahlfach Arbeitsrecht auch die Wahlfächer Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht abgeschlossen. Er hat sein „großes Praktikum“ beim Arbeitsgericht Hamburg absolviert.

Nach dem ersten Staatsexamen hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Arbeitsrecht von Prof. Dr. Martens an der Universität Hamburg gearbeitet und als akademischer Tutor unterrichtet. Sein Referendariat hat er mit Stationen beim Landesarbeitsgericht Hamburg, in der Arbeitsrechtsabteilung von Gleiss Lutz in Stuttgart, im Dienstrechtsreferat des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Wahlstation in der Arbeitsrechtsabteilung von CMS Hasche Sigle in Hamburg sowie dem Wahlfach Arbeitsrecht bewusst auf seine berufliche Zukunft als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ausgerichtet.

Nach dem zweiten Staatsexamen hat er als Rechtsanwalt in der Arbeitsrechtsabteilung von CMS Hasche Sigle in Hamburg begonnen und dort bis zur Gründung der Kanzlei im Oktober 1999 gearbeitet. Parallel dazu hat er bereits seit 1997 als Referent Fachanwaltskurse im Arbeitsrecht geleitet.

Schwerpunkte

Jan Ruge gilt als einer der führenden Arbeitsrechtler in Deutschland.

Er vertritt bundesweit private Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Jan Ruge ist bundesweit bekannt für die Erstreitung von höchsten Abfindungszahlungen für Topführungskräfte. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung öffentlicher Unternehmen und Behörden im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts des öffentlichen Dienstes. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und beim Europäischen Gerichtshof geführt.

Das Branchenmagazin JUVE nennt ihn im „JUVE Handbuch 2016/2017 WirtschaftsKanzleien Rechtsanwälte für Unternehmen “ als „führenden Namen“ im Bereich „Führungsberatung“. JUVE schreibt: „…bleibt allerdings mit Ruge ein Partner unumstritten der bekannteste Kopf. Er genießt einen exzellenten Ruf vor allem im Öffentlichen Dienstrecht und berät regelmäßig in Grundsatzfragen, wie beispielsweise den VRR zu Fragen des Betriebsübergangsrechts im Zusammenhang mit der Umsetzung eines neuartigen Vergabeverfahrens.“ 

Laut Focus „Anwaltsliste 2017“ gehört er zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland im Bereich Arbeitsrecht.

In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Jan Ruge folgende Schwerpunkte:

  • Beratung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen,
  • Beratung und Durchsetzung von betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen einschließlich dem Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
  • Durchsetzung von krankheitsbedingten Kündigungen und Kündigungen von tariflich unkündbaren Arbeitnehmern,
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen, Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Personalvertretungsrechts.

Jan Ruge ist einer der gefragtesten arbeitsrechtlichen Referenten in Deutschland. Er führt seit Jahren u. a. für das EUROFORUM, den Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV), den Hamburgischen Anwaltverein (HAV), die Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht (H.F.A), die Juristischen Fachseminare (JF), die Bielefelder Fachlehrgänge, das Kommunales Bildungswerk (KBV) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) sowie verschiedene private und öffentliche Unternehmen arbeitsrechtliche Seminare durch. Er hält an der Bucerius Law School (BLS) Gastvorträge zu arbeitsrechtlichen Themen und ist Mitglied der Auswahlkommission für deren Studenten.

Ferner nimmt er regelmäßig als Redner an renommierten Arbeitsrechts- und Personalkongressen teil, z.B. an der Handelsblatt-Tagung „Personal im 21. Jahrhundert“.
Für die Juristischen Fachseminare und die Bielefelder Fachlehrgänge hält er seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO.

Publikationen

Jan Ruge ist Herausgeber bzw. Autor bzw. Mitautor folgender Publikationen:

  • Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.) "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 16. Auflage 2023, rehm Verlag, Kapitel: "Befristetes Arbeitsverhältnis", "Leistungsorientierte Bezahlung", "Sparkasse", "Teilzeitarbeit".
  • Mitherausgeber der "Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT)", Verlag C.H. Beck;
  • "Handbuch Kündigungsrecht", 5. Auflage 2017, DeutscherAnwaltVerlag, Kapitel: "Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG", "Beendigung durch Befristung", "Beendigung durch auflösende Bedingung und Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung";
  • "Betriebsverfassungsrecht", 2. Auflage 2014, ERICH SCHMIDT VERLAG GmbH & Co. KG;
  • "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 1. Auflage 2001, Kohlhammer-Verlag, Kapitel: "Mitbestimmung des Betriebs- und Personalräte"
  • Jan Ruge / Dr. Christian von Tiling: "Die Anordnung der Personalübernahme durch die Vergabestelle im Konflikt mit dem Grundgesetz", Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), 2016, 1055-1060;

Mitgliedschaften

Er ist seit 1997 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DeutschenAnwaltVerein.

Seminare

Eine Auswahl der von Jan Ruge gehaltenen Seminare sowie eine Auswahl zukünftiger Seminarveranstaltungen können Sie einsehen, wenn Sie hier klicken. [+]