Jan Ruge gilt als einer der führenden Arbeitsrechtler in Deutschland.
Er vertritt bundesweit private Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Jan Ruge ist bundesweit bekannt für die Erstreitung von höchsten Abfindungszahlungen für Topführungskräfte. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung öffentlicher Unternehmen und Behörden im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts des öffentlichen Dienstes. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und beim Europäischen Gerichtshof geführt.
Das Branchenmagazin JUVE nennt ihn im „JUVE Handbuch 2016/2017 WirtschaftsKanzleien Rechtsanwälte für Unternehmen “ als „führenden Namen“ im Bereich „Führungsberatung“. JUVE schreibt: „…bleibt allerdings mit Ruge ein Partner unumstritten der bekannteste Kopf. Er genießt einen exzellenten Ruf vor allem im Öffentlichen Dienstrecht und berät regelmäßig in Grundsatzfragen, wie beispielsweise den VRR zu Fragen des Betriebsübergangsrechts im Zusammenhang mit der Umsetzung eines neuartigen Vergabeverfahrens.“
Laut Focus „Anwaltsliste 2017“ gehört er zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland im Bereich Arbeitsrecht.
In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Jan Ruge folgende Schwerpunkte:
- Beratung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen,
- Beratung und Durchsetzung von betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen einschließlich dem Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
- Durchsetzung von krankheitsbedingten Kündigungen und Kündigungen von tariflich unkündbaren Arbeitnehmern,
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen, Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Personalvertretungsrechts.
Jan Ruge ist einer der gefragtesten arbeitsrechtlichen Referenten in Deutschland. Er führt seit Jahren u. a. für das EUROFORUM, den Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV), den Hamburgischen Anwaltverein (HAV), die Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht (H.F.A), die Juristischen Fachseminare (JF), die Bielefelder Fachlehrgänge, das Kommunales Bildungswerk (KBV) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) sowie verschiedene private und öffentliche Unternehmen arbeitsrechtliche Seminare durch. Er hält an der Bucerius Law School (BLS) Gastvorträge zu arbeitsrechtlichen Themen und ist Mitglied der Auswahlkommission für deren Studenten.
Ferner nimmt er regelmäßig als Redner an renommierten Arbeitsrechts- und Personalkongressen teil, z.B. an der Handelsblatt-Tagung „Personal im 21. Jahrhundert“.
Für die Juristischen Fachseminare und die Bielefelder Fachlehrgänge hält er seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO.