Dr. Christian von Tiling

Fachanwalt für Arbeitsrecht / Rechtsanwalt
Partner

Ausgezeichnet als Anwalt des Jahres 2023 im Arbeitsrecht (Handelsblatt v. 16. Juni 2023)

Werdegang

Dr. Christian von Tiling studierte an der Georg-August-Universität in Göttingen, an der er das Erste Juristische Staatsexamen mit Prädikat ablegte. Im Anschluss daran fertigte er seine arbeitsrechtliche Dissertation an.

 

Im Anschluss an das Referendariat nahm Dr. Christian von Tiling seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät Kliemt in Düsseldorf auf. Bei Kliemt war Dr. Christian von Tiling ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und beriet vor allem Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Nach mehrjähriger Tätigkeit bei Kliemt wechselte er im Jahr 2009 zur Kanzlei rugekrömer, deren Geschicke er nunmehr seit vielen Jahren als Partner steuert. 

Schwerpunkte

Dr. Christian von Tiling blickt heute auf eine fast 20-jährige anwaltliche Berufserfahrung im Arbeitsrecht zurück und zählt mittlerweile zu den angesehensten Arbeitsrechtlern in Deutschland. Das Handelsblatt hat Herrn Dr. von Tiling im Juni 2023 als "Anwalt des Jahres 2023" im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Laut Wirtschaftswoche vom 14. Mai  2021 zählt Dr. Christian von Tiling zu den renommiertesten Anwälten für Arbeitsrecht in Deutschland. Die Kanzlei rugekrömer wird schon seit Jahren ausgezeichnet durch namhafte Wirtschaftsmagazine (bspw. durch Focus: „TOP Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht“, brandEins oder Handelsblatt).

In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Dr. Christian von Tiling folgende Schwerpunkte:

•Beratung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen,

•Beratung und Durchsetzung von betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen einschließlich dem Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,

•Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen.

•Außergerichtliche und gerichtliche Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen,

•Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Regelungen und Durchführung erforderlicher Verfahren,

Besondere Expertise besitzt Dr. Christian von Tiling auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts. Er berät diakonische Einrichtungen und kirchliche Verwaltungen insbesondere in Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts und übernimmt die Vertretung in diesbezüglichen Verfahren vor den kirchlichen und staatlichen Gerichten.

Publikationen

Dr. Christian von Tiling ist Autor bzw. Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen, auch auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts:

  • "Gleichstellung", "Kirchliches Arbeitsrecht", "Besonderer Kündigungsschutz", "Tarifliche Unkündbarkeit“ sowie „Teilzeit", in: Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.) "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 16. Auflage, 2023;
  • "Kirchliches Arbeitsrecht“, in: Liebers (Hrsg.), "Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht", 6. Auflage 2021;
  • "Arbeitskampf“, in: Groeger (Hrsg.), „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Auflage 2020;
  • "Die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs im Spannungsfeld von Kirchenfreiheit und staatlicher Arbeitsrechtsordnung", 2004;
  • "Die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes", ArbRB 2023, 77-80
  • "Blick ins Kirchenarbeitsrecht: Kündigung „unkündbarer“ Arbeitnehmer" Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2021, 184-187; Artikel
  • "Kündigung wegen Kirchenaustritts" ArbRB 2021, 376 f.;
  • "Inhalt und Umfang des Anspruchs der Mitarbeitervertretung auf Vorlage der Bruttoentgeltlisten" Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2021, 118-121;
  • "Pflichten des kirchlichen Arbeitgebers aus dem Nachweisgesetz, Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2020, 117-119; Artikel
  • "Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung in kirchlichen Einrichtungen", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2019, 183-186; Artikel
  • "Aktuelle Rechtsprechung des BAG und Novelle des MVG-EKD",  Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2019, 74;  Artikel
  • "Aktuelle Rechtsprechung des BAG", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2018, 183-186;
  • "Die Übernahme eines weltlichen Betriebs durch einen kirchlichen Rechtsträger", Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas (ZAT), 2018, 162-167;
  • "Die praxisrelevanten Änderungen aus der MAVO-Novellierung 2017", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2018, 51-54;
  • "Zum Umgang mit Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen in der Situation des Betriebsübergangs", ZTR 2017, 11-15;
  • "Die neue Loyalitätsrichtlinie der EKD", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarif (öAT), 2017, 205-209;
  • "Neues vom BAG zu Kündigung, Diskriminierung, betrieblicher Übung, Jahressonderzahlung und Verfahrensrecht", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2016, 202-206;
  • "Die Kürzung der Jahressonderzahlung im kirchlichen Arbeitsverhältnis", Arbeitsrechtsberater 2016, 310-313;
  • "Die Anordnung der Personalübernahme durch die Vergabestelle im Konflikt mit dem Grundgesetz", NZA, 2016, 1055-1060;
  • "Die neue Grundordnung für das Arbeitsrecht der katholischen Kirche", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2015, 227-230;
  • "Neue Regeln für kirchliche Arbeitsverhältnisse", Arbeitsrechtsberater 2015, 175-178;
  • "Stellenausschreibung und Bewerberauswahl nach dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2015, 177-181;
  • "Grundsatzentscheidungen des Jahres 2014", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2015, 29-32;
  • "Das Verhältnis von Personalgestellung und Betriebsübergang in der Praxis", ZTR 2014, 695-700;
  • "Streikaufruf im Intranet", ZTR 2014, 245-248;
  • "Kirchenzugehörigkeit als Einstellungskriterium", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2014, 115-118;
  • "Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei krankheitsbedingter Kündigung und tariflicher Unkündbarkeit", ZTR 2013, 595;
  • "Kündigung wegen Loyalitätspflichtverletzung", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2013, 277;
  • "Was bedeuten die "Streik-Urteile" des BAG für die Praxis?", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2013, 160;
  • "Die Beteiligung von Personal- und Betriebsrat bei der Beendigung einer Personalgestellung", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2013, 139;
  • "Die konkurrierende Zuständigkeit von Personalrat und Betriebsrat bei der Personalgestellung", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2013, 117-120; 
  • "Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen", Kirche und Recht (KuR), 259-261;
  • "Fallstricke bei der Wartezeitkündigung", ZTR 2012, 554-559;
  • "Die tarifliche Personalgestellung im öffentlichen Dienst nach der Reform des AÜG", ZTR 2012, S. 263 ff.;
  • "Gewerkschaftlicher Zutritt zu kirchlichen Dienststellen", Arbeitsrecht Aktuell 2011, S. 427 ff.;
  • "Öffnung tarifdispositiven Gesetzesrechts zugungsten kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen trotz fehlender 'Kirchenklausel'", ZTR 2009, 458 ff.;
  • "Beteiligungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitnehmern", BB 2009, 2422 ff.;
  • "Staatlicher Rechtsschutz gegen Regelungen des Dritten Weges im Bereich der Evangelischen Kirche?", NZA 2009, 590 ff.;
  • "Kirchlicher Dienst: Neue Rahmenbedingungen für Einstellungen durch das AGG?", ArbRB 2009, 80 ff.;
  • "Die Regelungen des Dritten Weges im System des weltlichen Arbeitsrechts", NZA 2007, 78 ff.;
  • "Change of Control-Klauseln in Dienstverträgen", ArbRB 2006, 86ff.;
  • "Das Schicksal des Vorstandsvertrages beim Formwechsel der AG in eine GmbH", ArbRB 2006, 25 ff.;
  • "Individualarbeitsrechtliche Probleme bei der Übernahme eines weltlichen Betriebs durch einen kirchlichen Rechtsträger", Kirche und Recht 2004, S. 5 ff.;

Mitgliedschaften

Dr. Christian von Tiling ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Seminare

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