Im Anschluss an das Referendariat nahm Dr. Christian von Tiling seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät Kliemt in Düsseldorf auf. Bei Kliemt war Dr. Christian von Tiling ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und beriet vor allem Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Nach mehrjähriger Tätigkeit bei Kliemt wechselte er im Jahr 2009 zur Kanzlei rugekrömer, deren Geschicke er nunmehr seit vielen Jahren als Partner steuert.
In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Dr. Christian von Tiling folgende Schwerpunkte:
•Beratung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen,
•Beratung und Durchsetzung von betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen einschließlich dem Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
•Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen von Leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen.
•Außergerichtliche und gerichtliche Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen,
•Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Regelungen und Durchführung erforderlicher Verfahren,
Besondere Expertise besitzt Dr. Christian von Tiling auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts. Er berät diakonische Einrichtungen und kirchliche Verwaltungen insbesondere in Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts und übernimmt die Vertretung in diesbezüglichen Verfahren vor den kirchlichen und staatlichen Gerichten.