Im Anschluss intensivierte Dr. Stefan Koop seine arbeitsrechtliche Spezialisierung durch Anfertigung einer von Prof. Dr. Roland Schwarze in Hannover betreuten und mit „magna cum laude“ bewerteten Promotion. Darin untersuchte er Existenz und Zulässigkeit staatlicher Vorgaben für die Struktur tariffähiger Arbeitnehmerverbände. Während seines beim Oberlandesgericht Celle absolvierten Referendariats vertiefte Dr. Stefan Koop die arbeitsrechtlichen Qualifikationen durch Stationen in zwei arbeitsrechtlich tätigen Kanzleien, darunter der international agierenden Großkanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main. Das zweite juristische Staatsexamen schloss Dr. Stefan Koop wiederum mit Prädikat ab.
Seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit zu Beginn des Jahres 2009 ist Dr. Stefan Koop ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Seit Mitte des Jahres 2012 ist Dr. Stefan Koop zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.