Die Abrechnung unserer Mandate erfolgt aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um außergerichtliche beratende Tätigkeit handelt oder der Rechtsstreit gerichtlich geführt wird. Die von uns erbrachte anwaltliche Dienstleistung rechnen wir grundsätzlich auf der Basis der tatsächlich aufgewandten Zeit ab. Die notwendige Transparenz zu den erbrachten Leistungen erhalten Sie regelmäßig durch Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen. Etwaige Zahlungen einer Rechtsschutzversicherung werden auf das entstandene Zeithonorar angerechnet.