Wolfgang Behncke studierte an der Universität Hamburg und der Freien Universität Berlin. Sein Studium schloss er nach neun Semestern erfolgreich 1977 ab und begann danach sein Referendariat beim OLG - Hamburg. Nach erfolgreichem Bestehen der großen juristischen Staatsprüfung im Jahre 1980 arbeitete er bis 1986 als Syndikus Anwalt bei der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände, dem Arbeitgeberverband für die chemische Industrie sowie der allgemeinen Arbeitgebervereinigung in Hamburg. Für die Mitgliedsunternehmen war er auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts tätig und führte Prozesse vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
Seit 1986 war er als Leiter Personal der Firma Colgate-Palmolive in Hamburg tätig, bevor er 1990 zur Jungheinrich - AG wechselte. Bereits 1987 erlangte er den Abschluss als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dort war er als Personalleiter für die Zentrale, später für den Vertrieb und die Technik zuständig, bevor er 2000 die Position Personalleiter-Konzern übernahm. In dieser Funktion, die die gesamte Palette des Personalmanagement umfasste, war er auch für den Bereich Arbeitsrecht/Betriebsverfassungsrecht zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörte die Wahrnehmung aller arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor den Arbeitsgerichten, die Dialogführung mit den Betriebsräten, dem europäischen Betriebsrat, Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsräten und diversen Betriebsratsgremien. In seiner Funktion war er eigenverantwortlich für die Verhandlungen und Abschlüsse diverser Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichen sowie Sozialplänen zuständig.
Neben seinen hauptberuflichen Tätigkeiten als Personalchef übte er diverse ehrenamtliche Tätigkeiten aus, und zwar als ehrenamtlicher Richter beim Landesarbeitsgericht Hamburg, als Handelsrichter am Landgericht Hamburg, als Vertrauensperson der Bundesanstalt für Versicherungen sowie Beiratsmitglied der AOK Rheinland / Hamburg.