Wolfgang Behncke

Fachanwalt für Arbeitsrecht/Rechtsanwalt
ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Hamburg / ehemaliger Konzernpersonalleiter der Jungheinrich AG

Kontakt

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wolfgangbehncke@rugekroemer.de

Werdegang

Wolfgang Behncke studierte an der Universität Hamburg und der Freien Universität Berlin. Sein Studium schloss er nach neun Semestern erfolgreich 1977 ab und begann danach sein Referendariat beim OLG - Hamburg. Nach erfolgreichem Bestehen der großen juristischen Staatsprüfung im Jahre 1980 arbeitete er bis 1986 als Syndikus Anwalt bei der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände, dem Arbeitgeberverband für die chemische Industrie sowie der allgemeinen Arbeitgebervereinigung in Hamburg. Für die Mitgliedsunternehmen war er auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts tätig und führte Prozesse vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.

Seit 1986 war er als Leiter Personal der Firma Colgate-Palmolive in Hamburg tätig, bevor er 1990 zur Jungheinrich - AG wechselte. Bereits 1987 erlangte er den Abschluss als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dort war er als Personalleiter für die Zentrale, später für den Vertrieb und die Technik zuständig, bevor er 2000 die Position Personalleiter-Konzern übernahm. In dieser Funktion, die die gesamte Palette des Personalmanagement umfasste, war er auch für den Bereich Arbeitsrecht/Betriebsverfassungsrecht zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörte die Wahrnehmung aller arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor den Arbeitsgerichten, die Dialogführung mit den Betriebsräten, dem europäischen Betriebsrat, Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsräten und diversen Betriebsratsgremien. In seiner Funktion war er eigenverantwortlich für die Verhandlungen und Abschlüsse diverser Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichen sowie Sozialplänen zuständig.

Neben seinen hauptberuflichen Tätigkeiten als Personalchef übte er diverse ehrenamtliche Tätigkeiten aus, und zwar als ehrenamtlicher Richter beim Landesarbeitsgericht Hamburg, als Handelsrichter am Landgericht Hamburg, als Vertrauensperson der Bundesanstalt für Versicherungen sowie Beiratsmitglied der AOK Rheinland / Hamburg.

Schwerpunkte

In seiner heutigen anwaltlichen Tätigkeit hat Wolfgang Behncke folgende Schwerpunkte:

  • Gestaltungsberatung bei Sachverhalten mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen,
  • Führen von Kündigungsschutz- und Entfristungspozessen,
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Gestaltung von Abwicklungs-und Aufhebungsverträgen,
  • Beratung über sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Beratung von Interessenausgleich und Sozialplan.

Wolfgang Behncke verfügt über besondere Kenntnisse in allen tarifvertraglichen Angelegenheiten im Bereich der Metallindustrie sowie Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen.

Mitgliedschaften

Wolfgang Behncke ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer sowie seit über 10 Jahren Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein.

Seminare

Veranstaltungen von Wolfgang Behncke sind in Planung.