Im Anschluss an das Referendariat nahm Dr. Christian von Tiling seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf auf. Bei Kliemt & Vollstädt war Dr. Christian von Tiling ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und beriet vor allem Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Nach mehrjähriger Tätigkeit bei Kliemt & Vollstädt wechselte er zur Kanzlei rugekrömer.
Darüber wird er für die landeskirchlichen Diakonischen Werke, deren Mitglieder und sonstige kirchliche Institutionen regelmäßig durch Prozessvertretung und die Anfertigung von Rechtsgutachten tätig. Zuletzt hat Dr. Christian von Tiling zwei Musterverfahren beim Bundesarbeitsgericht zur Klärung der Frage, ob im kirchlichem Dienst ein Streikrecht besteht, geführt.
Daneben ist Dr. Christian von Tiling schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst befasst und berät diverse Behörden und Anstalten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Beratung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten bei der Verhandlung von Anstellungs-/ Aufhebungsverträgen und die Führung von Kündigungsschutzprozessen zählen selbstverständlich ebenso zu seinen täglichen Aufgaben.