Marie Ick hat sich bereits während ihres Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg durch die Wahl des Schwerpunkts „Arbeitsrecht mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen“ auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Im Rahmen ihrer Schwerpunktbereichshausarbeit befasste sich Frau Ick mit den Vorgaben der reformierten Entsenderichtlinie für das deutsche Recht.
Neben dem Studium begleitete Frau Ick als Tutorin die Vorlesung „Arbeitsvertragsrecht“ am Lehrstuhl von Professorin Dr. Marita Körner und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Praxisgruppe Arbeitsrecht einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei tätig.
Nachdem Frau Ick als Praktikantin bereits die Arbeit in unserer Sozietät kennenlernen durfte, ist sie nun als wissenschaftliche Mitarbeiterin in unserer Kanzlei tätig.